Fördervoraussetzungen der Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit

Seit unserer Gründung im Jahr 1800 ist unser einziger Zweck, durch Beihilfen die Erziehung und Ausbildung der Jugend zu unterstützen.
Ohne Beschränkung auf einen begrenzten Personenkreis werden die Beihilfen bedürftigen Jugendlichen gewährt zum Besuch von Schulen, Fach- und Hochschulen, anderen Bildungseinrichtungen und zur praktischen Berufs- und Weiterbildung.

Die finanzielle Bedürftigkeit orientiert sich fallweise an der Feststellung von „Bedürftigkeit“ im Sinne des BAföG, sowie an internen Grundsätzen über Höchstgrenzen des Familieneinkommens und den eigenen Einnahmen, welche Ihre Gesamtsituation berücksichtigen.

Um Anfragen nach Unterstützung effektiv bearbeiten und entscheiden zu können, haben wir Richtlinien.

Nachfolgend unsere Voraussetzungen für eine Förderung:

Sie befinden sich vor oder in einer Erstausbildung und haben Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt.

Von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten erwarten wir:

  • Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
  • Soziales Engagement im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Wissensdrang
  • Toleranz und Offenheit
  • Teamorientierung
  • Kritikfähigkeit
  • Selbstreflexion

Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen behalten wir uns vor, Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen. Bitte sehen Sie diese Einladung als verbindlich an.

Unsere Beihilfen werden für jeweils sechs Monate bewilligt. Um eine Verlängerung zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie aufforderungslos sechs Wochen vor Ablauf unserer Zusagen einen formlosen Verlängerungsantrag stellen, dazu Belege und Zeugnisse einzureichen und über den Fortgang Ihrer Ausbildung berichten.
Außerdem ergeht jährlich eine weitere Einladung an Sie. Alle Geförderten treffen sich in den Räumen der Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit in Frankfurt am Main. Die Teilnahme an diesen Treffen der Stipendiaten und die Vorlage der Unterlagen sind Bedingungen für die Fortführung Ihrer Förderung.

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie

  • eine aktuelle Schulbescheinigung oder
  • eine Zusage zu einem Erstausbildungsplatz oder
  • eine Studienplatzzusage oder die Immatrikulationsbescheinigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen (Fach-)Hochschule.

Ausländische Bewerber/Innen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Sprachniveau C1 eines Goetheinstituts oder einen vergleichbaren Abschluss anerkannter weiterer Einrichtungen).

Studienanfänger/Innen vor oder zu Beginn des ersten Hochschulsemesters müssen den Nachweis einer BAföG Prüfung/Förderung erbringen.
Alle Einkommensangaben sind zu belegen.
(beim Bezug von BAföG-Leistungen genügt die Kopie des letzten Bescheides)

Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anschreiben mit aussagefähiger Begründung Ihres Antrags (Motivationsscheiben) mit Nennung Ihrer persönlichen Ziele
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnisse /. Prüfungsergebnisse Ihrer bisherig besuchten Bildungseinrichtungen (in Kopie)
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite)
  • Gutachten einer Lehrkraft oder des Schulleiters

Was wir nicht fördern

  • Auslandsstudiengänge außerhalb der EU
  • Promotionen sowie Fort- und Weiterbildungen.
  • Zweitstudiengänge
  • Teilzeitstudiengänge
  • Masterstudiengänge
  • Studien-/Promotionsabschlussphasen

Weitere Informationen

Flüchtlinge

Für Flüchtlinge gilt folgendes:
Sie sollen

  • nicht älter als 25 Jahre alt sein
  • Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sein oder eine sehr gute Perspektive dafür haben
  • Noch nicht von anderer Stelle gefördert sein
  • die deutsche Sprache mit Blick auf die zu erwartenden Bildungsanforderungen hinreichend beherrschen

Doppelförderung

Sobald Sie in die Studienförderung der Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit
aufgenommen werden, müssen andere Förderungen (mit Ausnahme einer BAföG Förderung) enden, da eine Doppelförderung nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Finanzierungsmaßnahme um eine Förderung für eine Erst- und Grundausbildung bzw. für ein Erststudium handelt, das in der Regel maximal vier Jahre dauert. Ab dem vierten Ausbildungs- oder Studienjahr gelten verschärfte Prüfkriterien bezüglich einer weiteren Förderung. Insofern bitten wir Sie, Ihre Ausbildung/Studium zügig zu absolvieren.

Ausbildungs- oder Studiumsabbruch

Sollten Sie aus triftigen Gründen Ihre Ausbildung/Studium abbrechen, gilt folgende Regelung:

  • Der Abbruch ist zu begründen. Gegebenenfalls steht eine Rückforderung der erhaltenen Förderungsmittel an.
  • Ein Abbruch, der zu einem Neubeginn einer weiteren Bildungsmaßnahme führen soll, hat spätestens mit Schluss des dritten Semesters oder des ersten Ausbildungsjahres zu erfolgen. Wird diese Zeit überschritten, entfällt per sofort die Förderung.

Kontaktaufnahme

Ihre aussagekräftige Bewerbung schicken Sie bitte per Post an:

Wohltätigkeit-Anstalt zur Einigkeit
Kaiserstraße 37
60329 Frankfurt

Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an: beihilfe@wohltaetigkeit-einigkeit.de

Voraussetzungen zum Erhalt einer Stipendium