Förderpreis für Menschlichkeit

gestiftet von der Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit, gegr. 1800

 

Die Stiftung

Die „Wohltätigkeitsanstalt“ ist eine gemeinnützige Stiftung der „Freimaurerloge zur Einigkeit“  in Frankfurt am Main. Sie wurde im Jahr 1800 gegründet, um in den Wirren der napoleonischen Kriege die Waisen und Witwen gefallener Logenbrüder zu unterstützen. Daraus entwickelte sich in den letzten 220 Jahren ein allgemeines humanitäres Hilfsprojekt, das bedürftige junge Menschen dabei finanziell unterstützt, eine erste Ausbildung abzuschließen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Zielsetzung der Preisverleihung

Als Freimaurer orientieren wir uns traditionell an den Leitlinien von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit sowie Toleranz und Humanität. Um eine bessere Welt zu schaffen und das Alltagsleben der Menschen auf vielfältige Weise mit mehr Menschlichkeit zu bereichern, suchen wir möglichst viele Mitstreiter im Geiste. Wenn Sie zu den besonderen Menschen gehören, die sich vorbildlich für soziale Angelegenheiten in ihrem Umfeld engagieren, können Sie sich als Einzelperson oder zusammen mit anderen grundsätzlich für unseren Förderpreis bewerben.

Dotierung

Der jährliche Preis ist mit insgesamt € 5.000 ausgestattet. Die Auswahl-Jury kann den Preis bei nahezu gleichwertigen Bewerbungen auf mehrere Preisträger aufteilen.

Auswahlkriterien für den Förderpreis

Gefördert werden vorbildliche soziale Projekte in Hessen, die 2024 noch aktuell sind und ein besonderes Maß an Menschlichkeit erkennen lassen. Preisträger können Einzelpersonen, Vereine oder Organisationen sein sowie Stipendiaten der Wohltätigkeitsanstalt.

Bewerbungsverfahren

  • Wer kann sich bewerben? Eine direkte Bewerbung des Initiators bzw. der Initiatoren eines förderwürdigen Projekts ist genauso möglich wie indirekte Bewerbungen durch Vorschläge Dritter, die ein förderwürdiges Projekt bekannt machen wollen.
  • Die Auswahl unter den Einsendungen trifft eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Beschreibung des Projekts sollte folgende Punkte enthalten: Entstehung des Projekts (Auslöser, Ausgangslage, Motivation); ursprüngliche Ziele und Zielgruppen des Engagements; Initiator/en und wichtige Beteiligte; nachträgliche Beurteilung des Projekterfolgs (Erfolgskriterien)
  • Es können auch Fotos und Kurzvideos eingereicht werden, die das Projekt lebhaft veranschaulichen

Abgabetermin für Bewerbungen

  • Der späteste Abgabetermin für Bewerbungen und Vorschläge ist jeweils der 31. Oktober des laufenden Jahres.

Auswahl-Jury

  • Über die Auswahl der Förderpreis-Gewinner entscheidet eine unabhängige Jury, die sich aus Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Wohltätigkeits-Anstalt und der Loge zur Einigkeit e.V. zusammensetzt.

Preisverleihung

  • Die Jury behält sich im Bedarfsfall vor, z.B. bei gleichwertigen Bewerbungen, den Förderpreis von € 5.000 aufzuteilen.
  • Die festliche Preisverleihung findet in 2025 als Höhepunkt des jährlichen Stipendiaten-Treffens statt.

Ansprechpartner

  • Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Wohltätigkeitsanstalt „Zur Einigkeit“
  • Anschrift: Kaiserstraße 37, 60329 Frankfurt
  • E-Mail: vorsitzender@wohltaetigkeit-einigkeit.de

Ausschlussklausel

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Teilnahmebedingungen zum Förderpreis für Menschlichkeit

– gestiftet von der Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit in Frankfurt

  1. Allgemeines

Mit der Teilnahme am Wettbewerb des Förderpreises erkennt der/die Teilnehmer/in die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Mit der Preisverleihung soll dem gemeinnützigen ehrenamtlichen Engagement in Hessen Anerkennung und Dank ausgesprochen werden.

  1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs um den Förderpreis für Menschlichkeit ist die Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit, gegr. 1800. Sie ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

  1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner des Landes Hessen ab 14 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hessen sowie Vereine mit Sitz in Hessen, die sich ehrenamtlich engagieren. Die beworbene Initiative bzw. das Projekt müssen in Hessen aktiv sein und einen klaren hessischen Bezug haben. Als Bewerber kommen Personen in Frage, die uneigennützig, über eventuelle dienstliche und amtliche Verpflichtungen hinaus, in besonderem Maße Engagement bewiesen haben und damit in der Öffentlichkeit ein Beispiel setzen, z. B. in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, soziale Hilfsdienste und Kultur.

Ist ein/eine Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der Teilnahme minderjährig (d.h. noch nicht 18 Jahre alt), so ist er/sie nur teilnahmeberechtigt, wenn das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters für die Teilnahme vorliegt. Die Einverständniserklärung ist dem Veranstalter schriftlich vorzulegen. Unterbleibt dieser Nachweis trotz Aufforderung, so ist die Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.

  1. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch die Einreichung einer Bewerbung an die Wohltätigkeit Anstalt zur Einigkeit. Das Bewerbungsformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Der/die Bewerber/in bzw. der/die gesetzliche/n Vertreter/in erkennen schriftlich die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

Bewerbungen können spätestens bis zum 31. Oktober des jeweiligen Wettbewerbsjahres eingereicht werden. Bewerbungen für den Förderpreis für Menschlichkeit sind als Eigenbewerbung sowie als Vorschlag durch eine dritte Person möglich.

Der/die Preisträger wird/werden im Rahmen einer Jurysitzung ausgewählt. Der/die Preisträger des Förderpreises der Menschlichkeit kann/können auf den Internetseiten des Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit (www..wohltaetigkeit-einigkeit.de) und in sozialen Medien (Tageszeitungen) unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Wohnortes sowie der Projektbeschreibung und auch im Rahmen entsprechender Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

Dabei können auch eingereichte oder gegebenenfalls auf der Auszeichnungsveranstaltung gemachte Fotos genutzt und ebenfalls mit veröffentlicht werden.

  1. Fotos

Im Rahmen der Teilnahme räumen die Teilnehmer/innen  bzw. bei Drittvorschlag die Einreicher/innen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Förderpreis der Menschlichkeit beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an den von ihnen eingesandten Fotos zur Verwendung wie unter Ziffer 4 beschrieben ein. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

Bei Drittvorschlag versichern die Teilnehmer/innen  bzw. Einreicher/innen, dass die durch sie eingesandten Fotos frei von den Rechten Dritter sind, die der vorgenannten Rechteeinräumung entgegenstehen (z. B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte) und sie frei über die Fotos verfügen dürfen. Insbesondere garantieren sie, dass die Rechte sämtlicher Personen, die auf hochgeladenen Filmen oder Fotos abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild beachtet und sie sich die dem  Nutzungsgrund entsprechenden Rechte zur Weitergabe haben einräumen lassen.

  1. Benachrichtigung des/der Preisträger/s und Annahme der Auszeichnung

Der/die Preisträger werden schriftlich per E-Mail unter Verwendung der im Bewerbungsformular angegebenen Adressdaten benachrichtigt.

Meldet sich der Preisträger  bzw. die Preisträger nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf die Auszeichnung und das damit verbundene Preisgeld. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Preisträger nachzubenennen. Gleiches gilt, wenn ein Preisträger die Auszeichnung nicht annimmt.

Innerhalb derselben Frist ist von minderjährigen Preisträgern (Mindestalter 14 Jahre) die Einwilligung der jeweiligen gesetzlichen Vertreter zur Entgegennahme der Auszeichnung vorzulegen.

  1. Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigungsrecht

Dem Veranstalter bleibt die Änderung der Teilnahmebedingungen vorbehalten.  Außerdem behält sich der Veranstalter vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

  1. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn das eingereichte Projekt rechtswidrig ist bzw. gegen die guten Sitten verstößt. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Preisgelder wieder aberkennen und diese zurückfordern.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

Der Veranstalter haftet nicht für die unvollständige Übermittlung von Daten des Teilnehmers sowie für sonstige Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen z.B. bei der Übermittlung von Daten, Störungen der technischen Anlagen oder des Servers, oder für unrichtige Inhalte, den Verlust oder Löschung von Daten, oder für Viren, es sei denn, er hat die Schäden nach dem vorstehenden Absatz zu vertreten.

  1. Datenschutz

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist die Angabe personenbezogener Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Berufsbezeichnung, Telefon und E-Mail-Adresse sowie der Projektname und eine Beschreibung des Engagements des Teilnehmers bzw. bei Drittvorschlag Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse des Vorschlagenden) unerlässlich. Bei Minderjährigen ist die Angabe des bzw. der gesetzlichen Vertreter/s erforderlich

Bei Drittvorschlag sind Teilnehmer bzw. Vorschlagende damit einverstanden, dass der Veranstalter als verantwortliche Stelle die vorgenannten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz erhebt, verarbeitet und nutzt.

Der/die Teilnehmer ist/sind damit einverstanden, dass das vorgeschlagene Projekt u. a. in Form von eingereichten Fotos und Projektbeschreibungen zusammen mit Vor- und Nachnamen und Wohnort der Initiatoren auf www..wohltaetigkeit-einigkeit.de sowie gegebenenfalls in sozialen Medien veröffentlicht  sowie im Rahmen von Pressemitteilungen zum Wettbewerb entsprechend verwendet wird.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen des Wettbewerbs verwendet und nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht.

Die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Drittvorschlag können die Teilnehmer bzw. die Vorschlagenden jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch eine einfache schriftliche Nachricht an die Wohltätigkeits-Anstalt zur Einigkeit fordern. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

  1. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Frankfurt, 20. März 2020

Förderpreis für Menschlichkeit 2024