Stipendium der Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit

Die Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit wurde im Jahr 1800 durch die Freimaurerloge zur Einigkeit mit dem Ziel gegründet, Jugendliche in ihrer Ausbildung zu unterstützen. Zu den Vergabekriterien dieses leistungsabhängigen Stipendiums gehört neben exzellentem akademischen als auch sozialem Engagement, die Bedürftigkeit des Empfängers. Ohne Beschränkung auf einen bestimmten Personenkreis werden die Stipendien bedürftigen jungen Menschen gewährt; zum Besuch von Fach- und Hochschulen sowie anderen Bildungseinrichtungen und zur praktischen Berufs- und Weiterbildung.

Die finanzielle Bedürftigkeit orientiert sich fallweise an der Feststellung von „Bedürftigkeit“ im Sinne des BAföG, sowie an vom Stiftungszweck abgeleiteten internen Grundsätzen, welche Ihre individuelle Situation berücksichtigen.

Das Stipendium unterliegt einer halbjährlichen Prüfung der Vergabekriterien. Um eine Verlängerung zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie aufforderungslos sechs Wochen vor Ablauf unserer Zusagen einen Verlängerungsantrag stellen und über den Fortgang Ihrer Ausbildung berichten.

Außerdem laden wir Sie zu unserem jährlichen Stipendiatentreffen in die Räumlichkeiten der Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit in Frankfurt am Main ein. Wir erwarten eine Teilnahme aller Stipendiaten, sofern keine zwingenden Gründe ein Fernbleiben entschuldigen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

Sie befinden sich vor oder in einer Erstausbildung und haben Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt.

Von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten erwarten wir:

  • Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
  • Exzellente Leistungen und Leistungsbereitschaft während der Ausbildung
  • Soziales Engagement im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Wissensdrang
  • Toleranz und Offenheit
  • Teamorientierung
  • Kritikfähigkeit
  • Selbstreflexion

Was wir nicht fördern:

  • Auslandsstudiengänge außerhalb der EU
  • Promotionen sowie Fort- und Weiterbildungen
  • Zweitstudiengänge
  • Teilzeitstudiengänge
  • Studien-/Promotionsabschlussphasen

Ausländische Bewerber müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Sprachniveau C1 eines Goethe-Instituts oder einen vergleichbaren Abschluss anerkannter weiterer Einrichtungen).

Um ein Stipendium zu beantragen, senden Sie uns bitte das am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellte Formular. Darin finden Sie auch eine Checkliste aller darüber hinaus einzureichenden Unterlagen. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen behalten wir uns vor, Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einzuladen.

Weitere Informationen

Doppelförderung

Sobald Sie in die Studienförderung der Wohltätigkeitsanstalt zur Einigkeit aufgenommen werden, müssen andere Förderungen (mit Ausnahme einer BAföG-Förderung) enden, da eine Doppelförderung nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Finanzierungsmaßnahme um eine Förderung für eine Erst- und Grundausbildung bzw. für ein Erststudium handelt, das in der Regel maximal vier Jahre dauert. Ab dem vierten Ausbildungs- oder Studienjahr gelten verschärfte Prüfkriterien bezüglich einer weiteren Förderung. Insofern erwarten wir, dass Sie Ihre Ausbildung zügig absolvieren.

Flüchtlinge

Geflüchtete Personen, die sich in Deutschland aufhalten, können während ihrer Ausbildung gefördert werden, wenn sie

  • nicht älter als 25 Jahre alt sind,
  • eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine sehr gute Perspektive dafür haben,
  • noch nicht von anderer Stelle gefördert werden,
  • die deutsche Sprache mit Blick auf die zu erwartenden Bildungsanforderungen hinreichend beherrschen.

Abbruch der Ausbildung

Sollten Sie aus triftigen Gründen Ihre Ausbildung/Studium abbrechen, gilt folgende Regelung:

  • Der Abbruch ist zu begründen. Gegebenenfalls steht eine Rückforderung der erhaltenen Förderungsmittel an.
  • Ein Abbruch, der zu einem Neubeginn einer weiteren Bildungsmaßnahme führen soll, hat spätestens mit Schluss des dritten Semesters oder des ersten Ausbildungsjahres zu erfolgen. Wird diese Zeit überschritten, entfällt per sofort die Förderung.

Kontaktaufnahme

Weiterführende Informationen sowie eine detaillierte Anleitung zur Bewerbung/Verlängerung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular am Ende dieser Seite.

Bei Rückfragen schreiben Sie uns gerne an: stipendien@wohltaetigkeit-einigkeit.de

Antragsformular